MEG Schurbohm GmbH Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Geltungsbereich
- Nachstehende Liefer- und Leistungsbedingungen gelten für alle Lieferungen, Leistungen und Angebote und gelten mit Auftragsvergabe durch den Besteller als anerkannt.
- Gegenbestätigungen des Bestellers unter Hinweis auf seine Geschäfts- und Einkaufsbedingungen wird hiermit
widersprochen.
§ 2 Angebote
- Unsere Angebote sind stets freibleibend. Der Vertrag kommt erst mit und in jedem Fall nur nach Maßgabe und Inhalt unserer schriftlichen Auftragsbestätigung zustande, sofern eine solche erteilt wird.
- Wenn sich nach Angebotsabgabe die auftragsbezogenen Kosten wesentlich ändern (Mehraufwendungen die bei der Anfrage nicht ersichtlich waren) ist der Auftraggeber verpflichtet, diese nach vorheriger Absprache zu tragen.
§ 3 Preise und Zahlungsbedingungen
- Unsere Preise verstehen sich rein netto, ohne Skonto in Euro ab Werk ausschließlich Verpackung, Fracht bzw. Versand, zzgl. der
gesetzlichen Umsatzsteuer. - Bei Mindermengen wird unser Mindestauftragswert in Rechnung gestellt.
- Ist nichts anderes vereinbart, sind Zahlungen innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungserhalt, ohne Abzug von Skonto zu
leisten.
§ 4 Leistungsumfang – Pflichten des Kunden
- Der Leistungsumfang des Vertrages ergibt sich aus unserem dem Angebot bzw. des Auftrages des Bestellers.
- Der Kunde verpflichtet sich, die zu beschichtenden Teile in einem beschichtungsgerechten Zustand anzuliefern. Die Teile müssen frei von Öl-, Fett- und Spanresten sein. Es ist besonders darauf zu achten, dass sich in Sackbohrungen keine Reste von Bohrflüssigkeiten befinden.
- Der Kunde ist verpflichtet, vorhandene Passungen oder die Maßhaltigkeit von Teilen bei Auftragserteilung anzugeben.
§ 5 Gewährleistung
- Für unsere Leistungen übernehmen wir nur gegenüber dem Auftraggeber als erstem Abnehmer die Gewähr.
- Gewährleistungsansprüche unserer Kunden richten sich nach dem Werksvertragsrecht des BGB (§§633ff). Die Gewährleistungspflicht beträgt 1 Jahr.
- Mängelrügen müssen unverzüglich schriftlich erhoben werden, spätestens jedoch 14 Tage nach Eingang der Ware beim Besteller. Uns ist Gelegenheit zu geben, den gerügten Mangel nachzuprüfen bzw. nachprüfen zu lassen. Ohne unsere ausdrückliche Zustimmung darf vor Besichtigung bei Verlust des Gewährleistungsanspruches an dem bemängelten Gegenstand nichts geändert werden.
- Geht der berechtigte Mangel eindeutig auf unser Verschulden zurück, ist uns das Recht auf kostenlose Nachbesserung in angemessener Zeit zu gewähren.
- Gewährleistungsansprüche sind ausgeschlossen, wenn der Mangel darauf beruht, das der Kunde:
- fehlerhaftes Material anliefert, z. B. Materialeinschlüsse
- bei Oberflächenbeschädigungen aller Art, z. B. Risse, Kratzer, Beulen
- bei unterschiedlichen Legierungen, die zu unterschiedlichen Beschichtungsergebnissen führen
- bei chemischen Rückständen auf der Oberfläche z. B. Öle, Fette, Emulsionen und anderen Bearbeitungschemikalien, welche sich durch unsere chemische Vorbehandlung nicht entfernen lassen
- bei Aluminiumlegierungen die nicht zum eloxieren geeignet sind.
- Keine Gewährleistung besteht in folgenden Fällen:
- bei Schäden die durch Kontakt mit Dichtprofilen und Dichtmassen oder aggressiven Reinigungsmitteln ausgelöst wurden
- bei dauernder Sonneneinstrahlung oder Wärmeeinwirkung
- bei Verwendung der beschichteten Teile in der Einflusszone von Salzwasser oder industriellen und anderen aggressiven Substanzen
§ 6 Haftungsausschluss
- Wir haften nicht für Beschädigungen, an alten Haushalts- und Gebrauchtgegenständen, Motorrad- und Fahrradteilen, welche bei der Bearbeitung entstehen können. Vom Risiko der Ersatzbeschaffung sind wir entbunden.
§ 7 Lieferzeit, Abholung, Versand
- Ist keine ausdrückliche Liefer- bzw. Fertigstellungsfrist Vereinbart, behalten wir uns eine Bearbeitungszeit von 7 Arbeitstagen vor.
- Fertiggestellte Ware muss vom Auftraggeber unverzüglich abgeholt werden.
- Wünscht der Auftraggeber eine Versendung der Ware, geschieht dies auf seine Kosten und Gefahr. Der Versand erfolgt in der Verpackung, in der die Ware angeliefert wurde.
§ 8 Erfüllungsort
- Als Gerichtsstand für Lieferungen und Zahlungen wird Berlin vereinbart.